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Leasing Lexikon P, Q, R, S und T

Privatleasing
Beim Privatleasing ist der Leasingnehmer eine natürliche Person. Es hat nicht nur Vorteile für den Leasingnehmer, sondern ist meist auch günstiger als eine Finanzierung.

Restwert
Beide Leasingparteien vereinbaren in dem Leasingvertrag einen Restwert des Wirtschaftsgutes, der den nicht amortisierten Anteil am Ende der Vertragslaufzeit wiedergibt.

Restwertvertrag
Bei einem Restwertvertrag ist der Leasingnehmer ab Ende der Vertraglaufzeit dazu verpflichtet den vorher festgelegten Restwert des Leasingobjektes zu bezahlen und es so zu kaufen.Am Ende der Leasingvertragslaufzeit ist der Leasingnehmer verpflichtet das Leasingobjekt in einem adäquaten Zustand den Leasinggeber zu übergeben. Weißt das Objekt einen überdurchschnittlichen Verschleiß oder Schäden auf, muss für diese der Leasingnehmer aufkommen.

Sale-and-Lease-back
Bei dieser Sonderform des Leasings verkauft der Leasingnehmer das Wirtschaftgut an den Leasinggeber, um es dann von dieser zu leasen. Diese Leasingraten können steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Servicekomponenten
Bei Servicekomponenten handelt es sich Wartung, Reparatur, Versicherung und Reifenersatz, die bei einem Full-Service-Leasing vom Leasinggeber angeboten werden.

Teilamortisierung
Bei einem Vertrag mit Teilamortisierung werden die Herstellungs- und Anschaffungskosten des Leasingobjektes durch die Summer der monatlichen Raten nicht gedeckt.