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Leasing Lexikon K, L, M, N und O
Kaution
Von einigen Leasinggesellschaften wird zu Beginn des Leasingvertrage eine Kaution, die zwischen 205 -30% des Anschaffungswertes des Leasingobjektes betragt, vom Leasingnehmer verlangt.
Kilometervertrag
Bei einem Kilometervertrag werden von beiden Parteien die Leasinglaufzeit und die Leasinglaufleistung des Wirtschaftsgutes festgelegt. Beide zusammen mit dem Restwert ergeben die monatlichen Raten. Bei diesem Vertrag liegt das Restrisiko bei dem Leasinggeber.
Konsumentenleasing
Beim Konsumentenleasing tritt eine natürliche Person, der Konsument, als Leasingnehmer auf.
Kreditprüfung
Um das Risiko des Leasinggebers zu minimieren, überprüft dieser die Bonität des Leasingnehmers, dabei handelt es sich um die so genannte Kreditprüfung.
Laufleistung
Die Laufleitung gibt die jährlich, zu fahrenden Kilometer an, die im Vertrag festgelegt sind.
Leasing
Das Leasing bezeichnet, die von beiden Leasingparteien, in einem Vertrag festgelegte Grundleasingzeit.
Leasingerlass
Der Leasingerlass bildet die steuerrechtliche Grundlage eines Leasingvertrages und wurde vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Er regelt die steuerliche und wirtschaftliche Eigentümerschaft eines Leasingobjektes
Leasingfähigkeit
Die Leasingfähigkeit eines Wirtschaftgutes, sowohl beweglich wie auch unbeweglich, ist gegeben, wenn die Kriterien der Wertbeständigkeit und Drittverwendungsmöglichkeit erfüllt wurden sind.
Leasingfaktor
Den Leasingfaktor ergibt die Summe von Restwert, Zinsen und Rabattes des Leasingobjektes.
Leasinggeber
Leasinggesellschaften treten in Leasingverträgen als Leasinggeber auf.
Leasinggesellschaften
Bei Leasinggesellschaften handelt es sich meist um Tochtergesellschaften von Banken und Automobilherstellern, die als Leasinggeber auftreten.
Leasinglaufzeit
Die vertraglich geregelte Dauer der Überlassung des Leasingobjektes, bezeichnet man als Leasinglaufzeit.
Leasingnehmer
Ein Leasingnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die gegen ein monatliches Entgelt für eine festgelegte Dauer das Nutzungsrecht über das Leasingobjekt erhält.
Leasingobjekt
Unter einem Leasingobjekt versteht man das Wirtschaftgut, welches der Leasingnehmer für die Dauer des Leasingvertrages nutzen kann. Hier kann es sich um bewegliche und unbewegliche Wirtschaftgüter handeln.
Leasingrate
Den festgelegten Betrag, den der Leasingnehmer monatlich entrichten muss, nennt man Leasingrate.
Leasingvertrag
Der Leasingvertrag wird zwischen beiden Leasingpartner abgeschlossen und regelt die Pflichten und Rechte der beiden Parteien. Der Vertrag basiert auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggesellschaft.
Mehrerlös
Wenn der Leasinggeber nach Ablauf eines Leasingvertrages mit Andienungsrecht, das Wirtschaftsobjekt an einen Dritten veräußert, ist der Leasingnehmer bei einem Mehrerlös mit 75% beteiligt.
Mehrkilometer
Der Leasingnehmer muss eine Nachzahlung tätigen, wenn die im Vertrag vereinbarte Freigrenze am Ende der Leasinglaufzeit überschritten wurde und so die gefahrenen Mehrkilometer nicht mehr in der Freigrenze des Vertrages liegen.
Mietsonderzahlung
Bei den Mietsonderzahlungen handelt es sich um eine Sonderzahlung zu Beginn des Leasingvertrags, wodurch die monatlichen Raten verringert werden.
Mindererlös
Bei einem Leasingvertrag mit Abdienungsrecht muss der Leasingnehmer, bei einem Verkauf des Leassingobjektes durch den Leasinggeber an Dritte, einen eventuellen Mindererlös ausgleichen.
Minderkilometer
Wenn nach Ablauf des Leasingvertrags der Kilometerstand unter der vereinbarten Freigrenze liegt, bekommt der Leasingnehmer die Minderkilometer durch den Leasinggeber erstattet.
Nebenkosten
Nebenkosten sind zusätzliche Losten, die während der Nutzung des Leasingobjektes anfallen, wie Versicherung und Reparatur.
Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer gibt an, wie lange ein Leasingobjekt genutzt wird. Sie richtet sich meist nach den Afa-Tabellen des Bundesfinanzministeriums
Objektbezogene Kosten
Unter Objektbezogene Kosten fallen Kosten für Wartung, Reparatur und Versicherung, die im Laufe der Nutzung des Leasingobjektes anfallen und von Leasingnehmer zu leisten sind.
Objektrisiko
Der Leasingnehmer trägt während der Laufzeit des Vertrages die zusätzlichen Kosten, die das Leasingobjekt verursacht, dies nennt man Objektrisiko.
Offene Kalkulation
Bei der offenen Kalkulation fällt eine monatliche Pauschale für eine Servicekomponente im Full-Service-Leasing an. Diese Zahlungen werden am Vertragsende in einem Ist-Soll-Vergleich gegenübergestellt und können gegebenenfalls zu Nachbelastungen oder Gutschriften führen.
Operate-Leasing
Bei einem Operate-Leasing vereinbaren beide Leasingpartner eine kündbare und kurzfristige Leasingzeit, wie in der Autovermietung.
